AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

(1) Betreiber der „Boulderhalle Beta“ ist die Firma Gleis7 GmbH, Weidendamm 2, 30167 Hannover,

vertreten durch die Geschäftsführer Florian von Rücker, Matthias Aberfeld und Johannes Vogt.

Jeder Benutzer der Anlage bestätigt mit Ausfüllen der Anmeldung, dass er diese AGB`s zur Kenntnis

genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten eines Teilnehmers unter 18 Jahren

müssen die AGB ebenso anerkennen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser die

Angebote des Betreibers nutzen darf.

§2 BENUTZUNGSBERECHTIGUNG

(1) Die Benutzung der Anlage bzw. die Angebote des Betreibers sind kostenpflichtig.

(2) Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Änderungen in der

Preisstruktur behält sich die Geschäftsleitung vor. Bei befristeten Verträgen kommen Änderungen in der

Preisstruktur während der Laufzeit des Vertrages nicht zum Tragen. Im Falle einer Preisänderung ist bei

monatlicher Zahlung per Lastschrift der neue Betrag ab dem Folgemonat zu zahlen. Es besteht nur dann ein

außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Preisänderung auf eine Änderung in der Preisstruktur von Seiten

der Geschäftsleitung zurückzuführen ist. Eine Änderung aufgrund von Veränderungen in der Berechtigung zu

gewissen Ermäßigungen ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.

(3) Als gültige Eintrittskarte gilt die Mitgliedskarte, die jeder Kunde beim ersten Besuch erhält. Diese muss

während der Dauer des Aufenthaltes in der Boulderhalle jederzeit vorgelegt werden können. Kunden haben sich

durch Vorlage ihrer gültigen Mitgliedskarte am Tresen vor der Nutzung zu registrieren. Danach sind Kunden

berechtigt, die von ihnen bezahlten Einrichtungen und Angebote während der offiziellen Öffnungszeiten unter

Beachtung der Nutzungsbedingungen zu nutzen.

(4) Der Besucher hat sich vorher EIGENSTÄNDIG die aushängenden Regeln für eine sichere Benutzung

der Boulderanlage durchzulesen. Diese hängen im Eingangsbereich aus und gelten ausnahmslos für alle

Besucher und Altersgruppen. Sollten Teile dieser Regeln unverständlich sein, kann das Tresenpersonal um

Erläuterung gefragt werden. Insbesondere die Regeln für Kinder sind den Minderjährigen verständlich zu

machen.

(5) Die Boulderhalle ist für alle zahlenden Kunden zugänglich, die nicht an einer Krankheit oder einer

psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere

Personen darstellen könnte. Schwangeren wird von einer Nutzung der Boulderhalle ohne ärztliche Rücksprache

abgeraten. Unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, besteht

ein generelles Nutzungsverbot.

(6) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Boulderhalle nur unter direkter Aufsicht eines

Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen, zur Aufsicht befugten, volljährigen Person benutzen. Diese muss

ebenfalls aktiv auf der Matte beteiligt sein und es darf nicht mehr als ein Kind durch eine Aufsichtsperson

betreut werden. Wir weisen auf das extra hierfür vorgesehene Eltern-Kind Tagesticket hin. Kinder bis zum

vollendetem Lebensjahr dürfen die Anlage Beta 2 nutzen. Kinder ab dem vollendeten Lebensjahr dürfen Beta 1

und Beta 2 sowie den Trainingsbereich nutzen. Ausnahmen hinsichtlich dieser Regel werden u.a. für

Leistungsgruppen oder angeleitete Sportgruppen gemacht. Die Gruppenleitung haftet im gesetzlichen Rahmen

unter Einschränkung des § 4 der AGB des Betreibers. Eine Benutzung der Boulderhalle kann nur dann erfolgen,

wenn die Gruppenleitung für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der

Erziehungsberechtigten hat und dies durch rechtsverbindliche Unterschrift sowie durch Auflistung sämtlicher

Vor- und Zunamen der Gruppenmitglieder bestätigt wird.

(7) Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle nur nach Vorlage einer

entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen.

§ 3 KÜNDIGUNG, VERLÄNGERUNG, RÜCKTRITT

(1) Verträge mit einer unbefristeten Laufzeit können jeweils zum Ende des Folgemonats schriftlich

gekündigt werden. Eine anteilige Rückerstattung der Beiträge bei vorfristiger Vertragskündigung (d.h. vor

Monatsende) erfolgt nicht.

(2) Wird es dem Betreiber auf Grund höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der

Teilnehmer Anspruch auf einen Ausgleich in Höhe der versäumten Leistung. Die Ausfallzeit wird beitragsfrei

nach Ablauf des Vertrages angehängt. Wird es dem Betreiber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat,

unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Veränderte

Öffnungszeiten berechtigen nicht zum Schadensersatz.

(3) Der Betreiber behält es sich vor, auch während der Öffnungszeiten von Zeit zu Zeit einzelne Wandteile

zu sperren (Wartungsarbeiten, Routenbau, etc.) Dies ist Teil des normalen Geschäftsbetriebes und berechtigt

nicht zu Rückerstattungsansprüchen.

§ 4 HAFTUNG

(1) Die Nutzung der Angebote des Betreibers sind mit Risiken verbunden und erfolgen auf eigene Gefahr.

Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in Verantwortung des Teilnehmers.

(2) Bouldern ist als Risikosportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und

Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch § 5 und 6 bestimmt,

die jeder Kunde oder Besucher zu beachten hat.

(3) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Bouldern, sonstige sportliche Angebote des Betreibers

oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Sportanlage oder bei einem Kurs bedingt entstehen. Dies gilt

jedoch nicht für Ansprüche wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder bei vorsätzlichem oder

grob fahrlässigem Handeln des Betreibers. In keinem Fall haftet der Betreiber für nicht vorhersehbare oder

entfernter liegende Schäden. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt

unberührt.

(4) Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Sportanlage dem Personal am Tresen zur

Niederschrift anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine spätere Anzeige den Verlust der

Geltendmachung eines etwaig bestehenden Anspruchs bedeutet.

(5) Erziehungs- und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Für

Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderhalle besondere Risiken hinsichtlich derer die Erziehungs- bzw.

Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten

Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulder- und Trainingsbereich ist untersagt.

(6) Auf Garderobe und sonstiges Eigentum hat der Kunde selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird

keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für in Schließfächern untergebrachte Gegenstände.

(7) Fundsachen können bis zu acht Wochen nach Verlust durch den Eigentümer an der Rezeption abgeholt

werden. Nach Verstreichen der Frist von acht Wochen geht das Fundstück in den Besitz der Gleis7 GmbH über.

§ 5 HAUSORDNUNG

(1) Die gesamte Anlage sind sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen

Abfallbehälter zu werfen.

(2) Fahrräder dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden.

(3) Die gesamte Innenanlage ist ein Nichtraucherbereich.

(4) Die Mitnahme von Tieren in den Boulder- und Trainingsbereich ist untersagt.

(5) Das Betreten der Toiletten mit Kletterschuhen und die anschließende Begehung der Kletterbereiche

sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.

(6) Sämtlichen Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen

gegen Anweisungen des Personals können die betreffenden Kunden ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes

von der Nutzung ausgeschlossen und der Anlage verwiesen werden.

(7) Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals übernimmt der Betreiber

keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Vorsätzlich verursachte Schäden werden auf Kosten des

Verursachers behoben.

(8) Für Schäden, die durch den Kunden verursacht werden, muss der Kunde selbst aufkommen. Der

Kunde haftet gegenüber dem Betreiber bei mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung und Verunreinigung.

§ 6 NUTZUNGSBEDINGUNGEN

(1) Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert,

werden.

(2) Lose Griffe oder sonstige Mängel an Wänden und Sportgeräten können vorkommen und sind dem

Personal schnellstmöglich zu melden, damit sie unverzüglich behoben werden können.

(3) Barfusslaufen ist aus hygienischen Gründen auf der gesamten Anlage untersagt. Auf den Matten sind

keine Straßenschuhe erlaubt. Wir bitten hier Kletterschuhe, Flipflops, Socken o.Ä. zu tragen. Die Boulderwände

sind nur mit Kletterschuhen oder Turnschuhen zu nutzen.

(4) Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Barbereich beschränkt

und in der Boulderhalle inklusive Umkleiden untersagt.

(5) Es ist beim Bouldern, Abspringen und Aufenthalt auf der Matte gegenseitige Rücksicht zu nehmen und

ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieselben Wandteile sind nacheinander zu benutzten. Übereinander zu

bouldern oder sich unter einem Boulderer aufzuhalten, ist wegen der akuten Verletzungsgefahr absolut zu

vermeiden. Der Sturzbereich unter einem Boulderer ist freizuhalten, aktives „Spotten“ ist natürlich erlaubt und

gewünscht.

(6) Der obere Rand der Wand und Markierungen dürfen nicht überklettert werden. Stahlverstrebungen u.Ä.

sind nicht Teil der Wände und dürfen nicht beklettert werden.

(7) Gegenstände sind, wenn möglich, in den dafür vorgesehen Fächern, aber in keinem Fall im

Mattenbereich zu lagern.

(8) Spielen im Boulder- und Trainingsbereich ist bei allgemeinem Boulderbetrieb untersagt, da es eine

erhebliche Gefahr darstellt. Die Nutzung des Trainingsbereiches ist Kindern unter 14 Jahren untersagt.

Ausgenommen hiervon sind Mitglieder angemeldeter Trainingsgruppen.

(9) Jegliche Manipulation der Wände und Trainingsgeräte, das Routensetzen und Umschrauben von

Griffen und Tritten ist allein dem Personal, oder in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Personal, gestattet.

Magnesia ist in geschlossenen Bällen zu nutzen, verschüttetes Magnesia ist zu entfernen, Handfeger befindet

sich an der Kasse. Die Magnesiabeutel sind an sicherer Stelle zu deponieren, das Tragen von Magnesiabeuteln

beim Bouldern ist nicht gestattet.

§ 7 DATENSCHUTZERKLÄRUNG

(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet und

gespeichert. Im Zusammenhang mit Bestellungen verarbeitete persönliche Daten werden vertraulich behandelt

und nicht an Dritte weitergegeben. Kunden haben ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung

und Löschung dieser Daten. Eine genauere Beschreibung der Datenschutzregeln kann der Homepage

www.boulderhalle-beta.de entnommen werden.

§ 8 Schlussbestimmung

(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach

Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im

Übrigen unberührt.