AGB – Allgemeine Gesch ftsbedingungen
1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Betreiber der „Boulderhalle Beta“ ist die Firma Gleis7 GmbH, Weidendamm 2, 30167 Hannover,
vertreten durch die Gesch ftsführer Florian von Rücker, Matthias Aberfeld und Johannes Vogt.
Jeder Benutzer der Anlage best tigt mit Ausfüllen der Anmeldung, dass er diese AGB`s zur Kenntnis
genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten eines Teilnehmers unter 16 Jahren
müssen die AGB ebenso anerkennen und mit dem minderj hrigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser die
Angebote des Betreibers nutzen darf.
2 BENUTZUNGSBERECHTIGUNG
(1) Die Benutzung der Anlage bzw. die Angebote des Betreibers sind kostenpflichtig.
(2) Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. nderungen in der
Preisstruktur beh lt sich die Gesch ftsleitung vor. Bei befristeten Verträgen kommen Änderungen in der
Preisstruktur während der Laufzeit des Vertrages nicht zum Tragen. Im Falle einer Preis Änderung ist bei
monatlicher Zahlung per Lastschrift der neue Betrag ab dem Folgemonat zu zahlen. Es besteht nur dann ein
au erordentliches Kündigungsrecht, wenn die Preis Änderung auf eine Änderung in der Preisstruktur von Seiten
der Geschäftsleitung zurückzuführen ist. Eine Änderung aufgrund von Veränderungen in der Berechtigung zu
gewissen Ermäßigungen ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
(3) Als gültige Eintrittskarte gilt der Kassenbon oder die Mitgliedskarte, die jeder Kunde beim ersten Besuch
erhalten kann. Diese muss während der Dauer des Aufenthaltes in der Boulderhalle jederzeit vorgelegt werden
können. Kunden haben sich durch Vorlage ihrer gültigen Mitgliedskarte am Tresen vor der Nutzung zu
registrieren. Danach sind Kunden berechtigt, die von ihnen bezahlten Einrichtungen und Angebote während der
offiziellen Öffnungszeiten unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zu nutzen.
(4) Der Besucher hat sich vorher EIGENST NDIG die aush ngenden Regeln für eine sichere Benutzung
der Boulderanlage durchzulesen. Diese h ngen im Eingangsbereich aus und gelten ausnahmslos für alle
Besucher und Altersgruppen. Sollten Teile dieser Regeln unverst ndlich sein, kann das Tresenpersonal um
Erl uterung gefragt werden. Insbesondere die Regeln für Kinder sind den Minderj hrigen verst ndlich zu
machen.
(5) Die Boulderhalle ist für alle zahlenden Kunden zug nglich, die nicht an einer Krankheit oder einer
psychischen oder physischen Beeintr chtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere
Personen darstellen k nnte. Schwangeren wird von einer Nutzung der Boulderhalle ohne rztliche Rücksprache
abgeraten. Unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss, die die Fahrtüchtigkeit beeintr chtigen, besteht
ein generelles Nutzungsverbot.
(6) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Boulderhalle nur unter direkter Aufsicht eines
Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen, zur Aufsicht befugten, vollj hrigen Person benutzen. Diese muss
ebenfalls aktiv auf der Matte beteiligt sein und es dürfen nicht mehr als zwei Kinder durch eine Aufsichtsperson
betreut werden. Wir weisen auf das extra hierfür vorgesehene Eltern-Kind Tagesticket hin. Ausnahmen
hinsichtlich dieser Regel werden u.a. für Leistungsgruppen oder angeleitete Sportgruppen gemacht. Die
Gruppenleitung haftet im gesetzlichen Rahmen unter Einschr nkung des 4 der AGB des Betreibers. Eine
Benutzung der Boulderhalle kann nur dann erfolgen, wenn die Gruppenleitung für alle minderj hrigen
Teilnehmer eine schriftliche Einverst ndniserkl rung der Erziehungsberechtigten hat und dies durch
rechtsverbindliche Unterschrift sowie durch Auflistung s mtlicher Vor- und Zunamen der Gruppenmitglieder
best tigt wird.
(7) Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle nur nach Vorlage einer
entsprechenden schriftlichen Einverst ndniserkl rung der Erziehungsberechtigten nutzen.
3 K NDIGUNG, VERL NGERUNG, R CKTRITT
(1) Dauerkarten k nnen aus gesundheitlichen Gründen, unter Vorlage eines rztlichen Attestes, pausiert
werden. Hierbei handelt es sich um eine vorbehaltliche Kulanzleistung. Die l nge des pausierten Zeitraums
muss durch ein Attest oder Arztbrief ersichtlich gemacht werden. Der zu pausierende Zeitraum wird an den
Zeitraum der Dauerkarte angeh ngt. Monatskarten sind von dieser Regelung ausgenommen.
(2) Die bertragung einer Dauerkarte auf eine andere Person ist einmalig für eine Wechselgebühr von 39
EUR m glich. Dies geht nur, wenn der Empf nger die gleiche Preiskategorie hat.
(3) Wird es dem Betreiber aufgrund h herer Gewalt unm glich, Leistungen zu erbringen, so hat der
Teilnehmer Anspruch auf einen Ausgleich in H he der vers umten Leistung. Die Ausfallzeit wird beitragsfrei
nach Ablauf des Vertrages angeh ngt. Wird es dem Betreiber aus Gründen, die er nicht zu vertreten hat,
unm glich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Ver nderte
ffnungszeiten berechtigen nicht zum Schadensersatz.
(4) Der Betreiber beh lt es sich vor auch w hrend der ffnungszeiten von Zeit zu Zeit einzelne Wandteile
zu sperren (Wartungsarbeiten, Routenbau, etc.) Dies ist Teil des normalen Gesch ftsbetriebes und berechtigt
nicht zu Rückerstattungsansprüchen.
4 HAFTUNG
(1) Die Nutzung der Angebote des Betreibers sind mit Risiken verbunden und erfolgen auf eigene Gefahr.
Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschlie lich in Verantwortung des Teilnehmers.
(2) Bouldern birgt, wie andere Sportarten Risiken und erfordert deshalb ein hohes Ma an Umsicht und
Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch 5 und 6 bestimmt,
die jeder Kunde oder Besucher zu beachten hat.
(3) Der Betreiber haftet nicht für Sch den, die durch Bouldern, sonstige sportliche Angebote des Betreibers
oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Sportanlage oder bei einem Kurs bedingt entstehen. Dies gilt
jedoch nicht für Ansprüche wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder bei vors tzlichem oder
grob fahrl ssigen Handeln des Betreibers. In keinem Fall haftet der Betreiber für nicht vorhersehbare oder
entfernter liegende Sch den. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt
unberührt.
(4) Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Sportanlage dem Personal am Tresen zur
Niederschrift anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine sp tere Anzeige den Verlust der
Geltendmachung eines etwaig bestehenden Anspruchs bedeutet.
(5) Erziehungs- und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Für
Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderhalle besondere Risiken hinsichtlich derer die Erziehungs- bzw.
Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind w hrend ihres gesamten
Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulder- und Trainingsbereich ist untersagt.
(6) Auf Garderobe und sonstiges Eigentum hat der Kunde selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird
keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für in Schlie f chern untergebrachte Gegenst nde.
(7) Fundsachen k nnen bis zu acht Wochen nach Verlust durch den Eigentümer an der Rezeption abgeholt
werden. Nach Verstreichen der Frist von sechs Monaten geht das Fundstück in den Besitz der Gleis7 GmbH
über.
5 HAUSORDNUNG
(1) Die gesamte Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abf lle sind in die vorhandenen
Abfallbeh lter zu werfen. In der gesamten Anlage herrscht Rauchverbot.
(2) Fahräder dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden.
(3) Die gesamte Innenanlage ist ein Nichtraucherbereich.
(4) Die Mitnahme von Tieren in den Boulder- und Trainingsbereich ist untersagt.
(5) Das Betreten der Toiletten mit Kletterschuhen und die anschlie ende Begehung der Kletterbereiche
sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
(6) S mtlichen Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verst en
gegen Anweisungen des Personals k nnen die betreffenden Kunden ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes
von der Nutzung ausgeschlossen und der Anlage verwiesen werden.
(7) Bei Zuwiderhandlungen oder Verst en gegen Anweisungen des Personals übernimmt der Betreiber
keine Haftung für die damit verbundenen Sch den. Vors tzlich verursachte Sch den werden auf Kosten des
Verursachers behoben.
(8) Für Sch den, die durch den Kunden verursacht werden, muss der Kunde selbst aufkommen. Der
Kunde haftet gegenüber dem Betreiber bei mutwilliger und grob fahrl ssiger Besch digung und Verunreinigung.
6 NUTZUNGSBEDINGUNGEN
(1) Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten, insbesondere auch nicht beklettert,
werden.
(2) Lose Griffe oder sonstige M ngel an W nden und Sportger ten k nnen vorkommen und sind dem
Personal schnellstm glich zu melden, damit sie unverzüglich behoben werden k nnen.
(3) Barfusslaufen ist aus hygienischen Gründen auf der gesamten Anlage untersagt. Auf den Matten sind
keine Stra enschuhe erlaubt. Wir bitten hier Kletterschuhe, Flipflops, Socken o. . zu tragen. Die Boulderw nde
sind nur mit Kletterschuhen oder Turnschuhen zu nutzen.
(4) Die Benutzung von Glasflaschen, Gl sern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Gastrobereich
beschr nkt und in der Boulderhalle inklusive Umkleiden untersagt.
(5) Es ist beim Bouldern, Abspringen und Aufenthalt auf der Matte gegenseitige Rücksicht zu nehmen und
ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieselben Wandteile sind nacheinander zu benutzen. bereinander zu
bouldern oder sich unter einem Boulderer aufzuhalten, ist wegen der akuten Verletzungsgefahr absolut zu
vermeiden. Der Sturzbereich unter einem Boulderer ist freizuhalten, aktives „Spotten“ ist natürlich erlaubt und
gewünscht.
(6) Der obere Rand der Wand und Markierungen dürfen nicht überklettert werden. Stahlverstrebungen u. .
sind nicht Teil der W nde und dürfen nicht beklettert werden.
(7) Gegenst nde sind, wenn m glich, in den dafür vorgesehen F chern, aber in keinem Fall im
Mattenbereich zu lagern.
(8) Spielen im Boulder- und Trainingsbereich ist bei allgemeinem Boulderbetrieb untersagt, da es eine
erhebliche Gefahr darstellt. Die Nutzung des Trainingsbereiches ist Kindern unter 14 Jahren untersagt.
Ausgenommen hiervon sind Mitglieder angemeldeter Trainingsgruppen.
(9) Jegliche Manipulation der W nde und Trainingsger te, das Routensetzen und Umschrauben von
Griffen und Tritten ist allein dem Personal, oder in Ausnahmef llen nach Absprache mit dem Personal, gestattet.
Magnesia ist in geschlossenen B llen zu nutzen, verschüttetes Magnesia ist zu entfernen, Handfeger befindet
sich an der Kasse. Die Magnesiabeutel sind an sicherer Stelle zu deponieren, das Tragen von Magnesiabeuteln
beim Bouldern ist nicht gestattet.
7 DATENSCHUTZERKLÄRUNG
(1) Personenbezogene Daten werden ausschlie lich zur Abwicklung des Vertrages verwendet und
gespeichert. Im Zusammenhang mit Bestellungen verarbeitete pers nliche Daten werden vertraulich behandelt
und nicht an Dritte weitergegeben. Kunden haben ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung
und L schung dieser Daten. Eine genauere Beschreibung der Datenschutzregeln kann der Homepage
www.boulderhalle-beta.de entnommen werden.
8 Schlussbestimmung
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach
Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im
brigen unberührt.