AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 GELTUNGSBEREICH DER ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
(1) Betreiber der „Boulderhalle Beta“ ist die Firma Gleis7 GmbH, Gertrud-Knebusch-Straße 15, 30167 Hannover, vertreten durch die Geschäftsführer Florian von Rücker, Matthias Aberfeld und Johannes Vogt.
Jeder Benutzer der Anlage bestätigt mit Ausfüllen der Anmeldung, dass er diese AGB`s zur Kenntnis genommen hat und mit ihnen einverstanden ist. Die Erziehungsberechtigten eines Teilnehmers unter 18 Jahren müssen die AGB ebenso anerkennen und mit dem minderjährigen Teilnehmer durchsprechen, bevor dieser die Angebote des Betreibers nutzen darf.
§2 BENUTZUNGSBERECHTIGUNG
(1) Die Benutzung der Anlage bzw. die Angebote des Betreibers sind kostenpflichtig.
(2) Die Preise für die Benutzung ergeben sich aus den jeweils gültigen Preislisten. Änderungen in der Preisstruktur behält sich die Geschäftsleitung vor. Bei befristeten Verträgen kommen Änderungen in der Preisstruktur während der Laufzeit des Vertrages nicht zum Tragen. Im Falle einer Preisänderung ist bei monatlicher Zahlung per Lastschrift der neue Betrag ab dem Folgemonat zu zahlen. Es besteht nur dann ein außerordentliches Kündigungsrecht, wenn die Preisänderung auf eine Änderung in der Preisstruktur von Seiten der Geschäftsleitung zurückzuführen ist. Eine Änderung aufgrund von Veränderungen in der Berechtigung zu gewissen Ermäßigungen ist kein außerordentlicher Kündigungsgrund.
(3) Als gültige Eintrittskarte gilt die Mitgliedskarte, die jeder Kunde beim ersten Besuch erhält. Diese muss während der Dauer des Aufenthaltes in der Boulderhalle jederzeit vorgelegt werden können. Kunden haben sich durch Vorlage ihrer gültigen Mitgliedskarte am Tresen vor der Nutzung zu registrieren. Danach sind Kunden berechtigt, die von ihnen bezahlten Einrichtungen und Angebote während der offiziellen Öffnungszeiten unter Beachtung der Nutzungsbedingungen zu nutzen.
(4) Der Besucher hat sich vorher EIGENSTÄNDIG die aushängenden Regeln für eine sichere Benutzung der Boulderanlage durchzulesen. Diese hängen im Eingangsbereich aus und gelten ausnahmslos für alle Besucher und Altersgruppen. Sollten Teile dieser Regeln unverständlich sein, kann das Tresenpersonal um Erläuterung gefragt werden. Insbesondere die Regeln für Kinder sind den Minderjährigen verständlich zu machen.
(5) Die Boulderhalle ist für alle zahlenden Kunden zugänglich, die nicht an einer Krankheit oder einer psychischen oder physischen Beeinträchtigung leiden, die eine Gefahr für die eigene Gesundheit oder andere Personen darstellen könnte. Schwangeren wird von einer Nutzung der Boulderhalle ohne ärztliche Rücksprache abgeraten. Unter Drogen-, Medikamenten- und Alkoholeinfluss, die die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, besteht ein generelles Nutzungsverbot.
(6) Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr dürfen die Boulderhalle nur unter direkter Aufsicht eines Erziehungsberechtigten oder einer sonstigen, zur Aufsicht befugten, volljährigen Person benutzen. Diese muss ebenfalls aktiv auf der Matte beteiligt sein und darf nicht mehr als zwei Kinder durch eine Aufsichtsperson betreut werden. Wir weisen auf das extra hierfür vorgesehene Eltern-Kind Tagesticket hin. Kinder bis zum 14. vollendetem Lebensjahr dürfen die Anlage Beta 2 nutzen. Kinder ab dem 14. vollendeten Lebensjahr dürfen Beta 1 und Beta 2 sowie den Trainingsbereich nutzen. Ausnahmen hinsichtlich dieser Regel werden u.a. für Leistungsgruppen oder angeleitete Sportgruppen gemacht. Die Gruppenleitung haftet im gesetzlichen Rahmen unter Einschränkung des § 4 der AGB des Betreibers. Eine Benutzung der Boulderhalle kann nur dann erfolgen, wenn die Gruppenleitung für alle minderjährigen Teilnehmer eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten hat und dies durch rechtsverbindliche Unterschrift sowie durch Auflistung sämtlicher Vor- und Zunamen der Gruppenmitglieder bestätigt wird.
(7) Jugendliche ab der Vollendung des 14. Lebensjahres dürfen die Boulderhalle nur nach Vorlage einer entsprechenden schriftlichen Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten nutzen.
§ 3 KÜNDIGUNG, VERLÄNGERUNG, RÜCKTRITT
(1) Halbjahres- und Jahreskarten können aufgrund von Sportverletzungen, unter Vorlage eines ärztlichen Attestes, pausiert werden. Hierbei handelt es sich um eine vorbehaltliche Kulanzleistung. Die Länge des pausierten Zeitraums muss durch ein Attest oder Arztbrief ersichtlich gemacht werden. Der zu pausierende Zeitraum wird an den Zeitraum der Dauerkarte angehängt.
(2) Die Übertragung einer Dauerkarte auf eine andere Person ist einmalig für eine Wechselgebühr von 35
EUR möglich. Dies geht nur, wenn der Empfänger die gleiche Preiskategorie hat.
(3) Wird es dem Betreiber aufgrund höherer Gewalt unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat der
Teilnehmer Anspruch auf einen zeitlichen Ausgleich in Höhe der versäumten Leistung. Die Ausfallzeit wird
beitragsfrei nach Ablauf des Vertrages angehängt. Wird es dem Betreiber aus Gründen, die er nicht zu vertreten
hat, unmöglich, Leistungen zu erbringen, so hat das Mitglied keinen Anspruch auf Schadensersatz. Veränderte
Öffnungszeiten berechtigen nicht zum Schadensersatz.
(4) Der Betreiber behält es sich vor, auch während der Öffnungszeiten von Zeit zu Zeit einzelne Wandteile
zu sperren (Wartungsarbeiten, Routenbau, Reinigung etc.). Dies ist Teil des normalen Geschäftsbetriebes und
berechtigt nicht zu Rückerstattungsansprüchen.
§ 4 HAFTUNG
(1) Die Nutzung der Angebote des Betreibers sind mit Risiken verbunden und erfolgen auf eigene
Gefahr. Die Einhaltung der Teilnahmebedingungen liegt ausschließlich in der Verantwortung des Teilnehmers.
(2) Bouldern ist als Sportart gefährlich und erfordert deshalb ein hohes Maß an Umsicht und
Eigenverantwortlichkeit. Der Umfang der Eigenverantwortlichkeit wird insbesondere durch § 5 und 6 bestimmt,
die jeder Kunde oder Besucher zu beachten hat.
(3) Der Betreiber haftet nicht für Schäden, die durch Bouldern, sonstige sportliche Angebote des Betreibers
oder im Zusammenhang mit dem Aufenthalt in der Sportanlage oder bei einem Kurs bedingt entstehen. Dies gilt
jedoch nicht für Ansprüche wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und/oder bei vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Handeln des Betreibers. In keinem Fall haftet der Betreiber für nicht vorhersehbare oder
entfernter liegende Schäden. Die Haftung bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit bleibt
unberührt.
(4) Ein Schaden ist unverzüglich und vor dem Verlassen der Sportanlage dem Personal am Tresen zur
Niederschrift anzuzeigen. Es wird darauf hingewiesen, dass eine spätere Anzeige den Verlust der
Geltendmachung eines etwaig bestehenden Anspruchs bedeutet.
(5) Erziehungs- und Aufsichtsberechtigte haften für ihre Kinder bzw. die ihnen anvertrauten Personen. Für
Kinder bestehen beim Aufenthalt in der Boulderhalle besondere Risiken hinsichtlich derer die Erziehungs- bzw.
Aufsichtsberechtigten eigenverantwortlich Vorsorge zu treffen haben. Kinder sind während ihres gesamten
Aufenthaltes in der Anlage zu beaufsichtigen. Das Spielen im Boulder- und Trainingsbereich ist untersagt.
(6) Auf Garderobe und sonstiges Eigentum hat der Kunde selbst zu achten. Bei Verlust oder Diebstahl wird
keine Haftung übernommen. Dies gilt auch für in Schließfächern untergebrachte Gegenstände.
(7) Fundsachen können bis zu acht Wochen nach Verlust durch den Eigentümer an der Rezeption abgeholt
werden. Nach Verstreichen der Frist von acht Wochen geht das Fundstück in den Besitz der Gleis7 GmbH über.
§ 5 HAUSORDNUNG
(1) Die gesamte Anlage ist sauber zu halten und sorgsam zu behandeln. Abfälle sind in die vorhandenen
Abfallbehälter zu werfen.
(2) Fahrräder dürfen nicht mit in die Anlage genommen werden.
(3) Die gesamte Innenanlage ist ein Nichtraucherbereich.
(4) Hunde können in die Beta mitgebracht werden, sind aber an den dafür vorgesehenen Plätzen
abzulegen. Der Hundehalter haftet für Schäden seines Tieres! Sollte der Hund durch lautes und wildes
Verhalten den Ablauf in der Boulderhalle stören, kann vonseiten der Gleis 7 GmbH ein Ausschluss der
Mitnahme für dieses Tier ausgesprochen werden.
(5) Die Mitnahme von Tieren in den Kletter (Boulder)- und Trainingsbereich ist untersagt.
(6) Das Betreten der Toiletten mit Kletterschuhen und die anschließende Begehung der Kletterbereiche
sind aus hygienischen Gründen nicht gestattet.
(7) Sämtliche Anweisungen des Personals sind Folge zu leisten. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals können die betreffenden Kunden ohne Rückerstattung des Eintrittsgeldes von der Nutzung ausgeschlossen und der Anlage verwiesen werden.
(8) Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Anweisungen des Personals übernimmt der Betreiber keine Haftung für die damit verbundenen Schäden. Vorsätzlich verursachte Schäden werden auf Kosten des Verursachers behoben.
(9) Für Schäden, die durch den Kunden verursacht werden, muss der Kunde selbst aufkommen. Der Kunde haftet gegenüber dem Betreiber bei mutwilliger und grob fahrlässiger Beschädigung und Verunreinigung.
§ 6 NUTZUNGSBEDINGUNGEN
(1) Als gesperrt gekennzeichnete Bereiche dürfen nicht betreten werden, insbesondere auch nicht beklettert werden.
(2) Lose Griffe oder sonstige Mängel an Wänden und Sportgeräten können vorkommen und sind dem Personal schnellstmöglich zu melden, damit sie unverzüglich behoben werden können.
(3) Barfusslaufen ist aus hygienischen Gründen auf den Matten. ebenso sind auf den Matten keine Straßenschuhe erlaubt. Wir bitten hier Kletterschuhe, Flipflops, Socken o.Ä. zu tragen. Die Boulderwände sind nur mit Kletterschuhen oder Hallenturnschuhen zu nutzen.
(4) Die Benutzung von Glasflaschen, Gläsern, Porzellangeschirr etc. sind auf den Barbereich beschränkt und in der Boulderhalle inklusive Umkleiden untersagt.
(5) Es ist beim Bouldern, Abspringen und Aufenthalt auf der Matte gegenseitige Rücksicht zu nehmen und ein Sicherheitsabstand einzuhalten. Dieselben Wandteile sind nacheinander zu benutzen. Übereinander zu bouldern oder sich unter einem Boulderer aufzuhalten, ist wegen der akuten Verletzungsgefahr absolut zu vermeiden. Der Sturzbereich unter einem Boulderer ist freizuhalten, aktives „Spotten“ ist natürlich erlaubt und gewünscht.
(6) Der obere Rand der Wand und Markierungen dürfen nicht überklettert werden. Stahlverstrebungen u.Ä. sind nicht Teil der Wände und dürfen nicht beklettert werden.
(7) Gegenstände sind, wenn möglich, in den dafür vorgesehenen Fächern, aber in keinem Fall im Mattenbereich zu lagern.
(8) Spielen im Boulder- und Trainingsbereich ist bei allgemeinem Boulderbetrieb untersagt, da es eine erhebliche Gefahr darstellt. Die Nutzung des Trainingsbereiches ist Kindern unter 14 Jahren untersagt. Ausgenommen hiervon sind Mitglieder angemeldeter Trainingsgruppen.
(9) Jegliche Manipulation der Wände und Trainingsgeräte, das Routensetzen und Umschrauben von Griffen und Tritten ist allein dem Personal, oder in Ausnahmefällen nach Absprache mit dem Personal, gestattet. Magnesia ist in geschlossenen Bällen zu nutzen, verschüttetes Magnesia ist zu entfernen, Handfeger befindet sich an der Kasse. Die Magnesiabeutel sind an sicherer Stelle zu deponieren, das Tragen von Magnesiabeuteln beim Bouldern ist nicht gestattet.
§ 7 DATENSCHUTZERKLÄRUNG
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Abwicklung des Vertrages verwendet und gespeichert. Im Zusammenhang mit Bestellungen verarbeitete persönliche Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Kunden haben ein Recht auf kostenlose Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung dieser Daten. Eine genauere Beschreibung der Datenschutzregeln kann der Homepage www.boulderhalle-beta.de entnommen werden.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNG
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

